Aktuelles

Preisanpassung „GOT“

von | Mrz 31, 2023

wie Sie aus den Nachrichten erfahren haben, ist die Gebührenordnung für Tierärzte ( GOT) erstmals seit 1999 zum 22.11.2022 umfassend geändert worden.

Die GOT ist eine bundeseinheitliche Rechtsverordnung an die sich alle Tierärzte halten müssen.

Über die Hintergründe der Anpassung der Gebührenordnung schreibt die Bundestierärztekammer in ihren Informationen für Patientenbesitzer.

„Die Anpassung der Gebührenordnung war überfällig

2020 wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Studie in Auftrag gegeben, die wissenschaftlich fundiert die einzelnen tierärztlichen Leistungen bewerten sollte, um zu gewährleisten, dass die GOT kostendeckend ist. Die neuen Gebühren basieren auf den Ergebnissen dieser Studie. Sollte Ihnen der Preis als nicht angemessen vorkommen, bitte wir Sie zu bedenken, dass die Höhe der aktuellen Anpassung noch nicht einmal dem Inflationsausgleich entspricht und dementsprechend äußerst maßvoll ist. Überdies sind die Praxiskosten, die bis zu 75 Prozent des Umsatzes betragen, in weit höherem Maße gestiegen als die Inflationsrate, auch die Entwicklungen im Jahre 2022, die in allen Bereichen des täglichen Lebens zu signifikanten Preissteigerungen geführt haben, sind in diesen Preisen noch nicht einmal berücksichtigt. Denken wir u. a. an gestiegene Kosten für medizinische Geräte, Personal, Versicherungen, Entsorgung und Energie.

Wir sind für Sie da. Jeden Tag.

§ 5 der GOT (neu) schreibt vor, dass eine Unterschreitung der einfachen Gebührensätze grundsätzlich nicht zulässig ist.

Wozu gibt es überhaupt eine Gebührenordnung?

Die gesetzliche Gebührenordnung sorgt für Transparenz und schützt den/die Tierhalter:in vor Übervorteilung. Ein Wettbewerb zwischen den Tierärzt:innen soll vorwiegend über die Leistung und weniger über den Preis stattfinden. Eine angemessene gesetzliche Vergütung stellt sicher, dass Tierärzt:innen dem Qualitätsanspruch der Tierhalter:innen z. B. durch Fortbildung und Investitionen nachkommen können. Dies sichert die angemessene Bezahlung der Mitarbeiter:innen und damit auch die erforderliche Sorgfalt in der tierärztlichen Praxis. Ein hohes Qualitätsniveau der tierärztlichen Leistung dient dem Tierschutz..

Allgemeine Bestimmungen

Die einzelne Leistung kann mit dem Ein- bis Dreifachen, im Notdienst vom Zwei- bis Vierfachen des jeweiligen Gebührensatzes berechnet werden. Welchen Satz der/die Tierarzt/Tierärztin wählt, hängt vor allem von den Umständen des Falles ab, insbesondere der Schwierigkeit, dem Zeitaufwand, dem Wert des Tieres und den örtlichen Verhältnissen.

Die Unterschreitung des Einfachsatzes bzw. Überschreitung des Dreifachsatzes (im Notdienst des Vierfachsatzes) ist grundsätzlich unzulässig

Besucht Sie der/die Tierarzt/Tierärztin zu Hause, muss er zudem Wegegeld und eine Hausbesuchsgebühr (außer bei landwirtschaftlichen Betrieben) berechnen.

Weitere Infos finden Sie unter www.bundestieraerztekammer.de (Rubrik „Infos für Tierärzte“/„Gebührenordnung“)“

Die Pferdepraxis am Hellweg orientiert sich bei ihren Preisen am Einfachsatz also dem Minimum, welcher von allen Tierärzten berechnet werden muß.
Um den im Vergleich zur alten GOT gestiegenen Preisen entgegenzuwirken, raten wir unseren Kunden sich zu Routinebehandlungen wie Impfungen und Zahnbehandlungen zu mehreren zusammenzuschließen, da dies einen deutlichen Preisunterschied macht.

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