Aktuelles

bei Fragen zu unseren aktuellen Themen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

 Preisanpassung "GOT"

Sehr geehrte Kunden der Pferdepraxis am Hellweg,

 

wie Sie aus den Nachrichten erfahren haben, ist die Gebührenordnung für Tierärzte ( GOT) erstmals seit 1999 zum 22.11.2022 umfassend geändert worden. 

Die GOT ist eine bundeseinheitliche Rechtsverordnung an die sich alle Tierärzte halten müssen. 

Über die Hintergründe der Anpassung der Gebührenordnung schreibt die Bundestierärztekammer in ihren Informationen für Patientenbesitzer: 

 

Die Anpassung der Gebührenordnung war überfällig 

2020 wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Studie in Auftrag gegeben, die wissenschaftlich fundiert die einzelnen tierärztlichen Leistungen bewerten sollte, um zu gewährleisten, dass die GOT kostendeckend ist. Die neuen Gebühren basieren auf den Ergebnissen dieser Studie. Sollte Ihnen der Preis als nicht angemessen vorkommen, bitte wir Sie zu bedenken, dass die Höhe der aktuellen Anpassung noch nicht einmal dem Inflationsausgleich entspricht und dementsprechend äußerst maßvoll ist. Überdies sind die Praxiskosten, die bis zu 75 Prozent des Umsatzes betragen, in weit höherem Maße gestiegen als die Inflationsrate, auch die Entwicklungen im Jahre 2022, die in allen Bereichen des täglichen Lebens zu signifikanten Preissteigerungen geführt haben, sind in diesen Preisen noch nicht einmal berücksichtigt. Denken wir u. a. an gestiegene Kosten für medizinische Geräte, Personal, Versicherungen, Entsorgung und Energie.

§ 5 der GOT (neu) schreibt vor, dass eine Unterschreitung der einfachen Gebührensätze grundsätzlich nicht zulässig ist. Unsere Praxis ist daher gehalten, ihre Preise entsprechend anzupassen. 

Wozu gibt es überhaupt eine Gebührenordnung? 

Die gesetzliche Gebührenordnung sorgt für Transparenz und schützt den/die Tierhalter:in vor Übervorteilung. Ein Wettbewerb zwischen den Tierärzt:innen soll vorwiegend über die Leistung und weniger über den Preis stattfinden. Eine angemessene gesetzliche Vergütung stellt sicher, dass Tierärzt:innen dem Qualitätsanspruch der Tierhalter:innen z. B. durch Fortbildung und Investitionen nachkommen können. Dies sichert die angemessene Bezahlung der Mitarbeiter:innen und damit auch die erforderliche Sorgfalt in der tierärztlichen Praxis. Ein hohes Qualitätsniveau der tierärztlichen Leistung dient dem Tierschutz..

Allgemeine Bestimmungen

Die einzelne Leistung kann mit dem Ein- bis Dreifachen, im Notdienst vom Zwei- bis Vierfachen des

jeweiligen Gebührensatzes berechnet werden. Welchen Satz der/die Tierarzt/Tierärztin wählt, hängt

vor allem von den Umständen des Falles ab, insbesondere der Schwierigkeit, dem Zeitaufwand, dem

Wert des Tieres und den örtlichen Verhältnissen.

Die Unterschreitung des Einfachsatzes bzw. Überschreitung des Dreifachsatzes (im Notdienst des

Vierfachsatzes) ist grundsätzlich unzulässig.

Besucht Sie der/die Tierarzt/Tierärztin zu Hause, muss er zudem Wegegeld und eine

Hausbesuchsgebühr (außer bei landwirtschaftlichen Betrieben) berechnen.

  Weitere Infos finden Sie unter www.bundestieraerztekammer.de (Rubrik „Infos für Tierärzte“/„Gebührenordnung“)“



Die Pferdepraxis am Hellweg orientiert sich bei ihren Preisen am Einfachsatz also dem Minimum, welcher von allen Tierärzten berechnet werden muß.

Um den im Vergleich zur alten GOT gestiegenen Preisen entgegenzuwirken, raten wir unseren Kunden sich zu Routinebehandlungen wie Impfungen und Zahnbehandlungen zu mehreren zusammenzuschließen, da dies einen deutlichen Preisunterschied macht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 Notdienstbehandlungen

 

Liebe Patientenbesitzer/ Patientenbesitzerinnen,

 

der Gesetzgeber schreibt uns ab dem 14.02.2020 für Leistungen, die außerhalb der normalen Sprechstunden (d. h. im Notdienst) verrichtet werden geänderte Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) vor. Diese Gebühr soll dazu dienen, dass die medizinische Versorgung Ihrer Tiere auch außerhalb der regulären Sprechzeiten aufrecht erhalten werden kann.

Dies bedeutet im Einzelnen :

 

  • Im Notdienst wird eine verpflichtende Notdienstgebühr von 50,00€ zzgl. gesetzl. MwSt. fällig
  • Behandlungen im Notdienst werden mindestens mit dem zweifachen Satz nach der GOT abgerechnet
  • unsere regulären Sprechzeiten sind

               Montags bis freitags       8.00 - 18.00 Uhr

               Samstags                            8.00 – 12.00 Uhr

alle Zeiten außerhalb der regulären Sprechzeiten gelten als Notdienst.

 

Um unnötige Mehrkosten für Sie zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen uns nach Möglichkeit während der Sprechstunden zu kontaktieren bzw. Termine rechtzeitig zu den Sprechzeiten zu vereinbaren.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

 

 

 

 

 

 

 

 

„Grippewelle“? Gehäufte Influenzaerkrankungen bei Pferden

Seit Anfang des Jahres werden gehäuft Influenzaausbrüche bei Pferden, unter anderem auch in Deutschland, beschrieben.

Daher empfehlen wir, den Influenza-Impfschutz Ihres Pferdes zu überprüfen.

 Pferd mit Nasenausfluss

                                                         Abb.: Pferd mit Nasenausfluss

Bei der equinen Influenza handelt es sich um eine hochansteckende Viruserkrankung, die durch akut auftretendes Fieber, Abgeschlagenheit, erhöhte Atemfrequenz, Nasenausfluss und trockenen Husten gekennzeichnet ist.Die Viruspartikel sind hochansteckend für ungeimpfte/unzureichend geimpfte Pferde und können je nach Witterungsbedingungen bis zu 2 km über die Luft verbreitet werden.

Eine spezifische Behandlung gegen die equine Influenza existiert nicht, jedoch bietet die regelmäßige Impfung einen adäquaten Schutz. Für Turnierpferde ist eine Impfung im 6-monatigen Abstand verpflichtend. Aber auch Pferde, die Kontakt zu anderen/fremden Artgenossen haben, sollten halbjährlich geimpft werden, da nach ca. 6 Monaten die Menge der schützenden Antikörper absinkt und ggf. nur noch ein unzureichender Schutz gegen eine Infektion besteht.

Bei Pferden, die keinen Kontakt zu fremden Pferden haben, reicht eine jährliche Impfung aus.

Erkrankte Pferde werden i.d.R. symptomatisch mit fiebersenkenden Medikamenten und Stallruhe behandelt. Da es sich bei der equinen Influenza um eine Viruserkrankung handelt, sind Antibiotika nicht zwingend notwendig. Allerdings ist die angegriffene Atemwegsschleimhaut empfänglich für bakterielle Sekundärinfektionen, die dann eine antibiotische Therapie notwendig machen können.

 

Nach einer überstandenen Influenza-Infektion sollten Sie Ihrem Pferd eine ausreichend lange Rekonvaleszenzzeit gönnen und nicht zu früh mit dem Training beginnen.

 

 

________________________________________________________________________________________________

 

Impfempfehlung der ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (STIKO Vet) gegen das West-Nil Virus

 

                                             Abb. aus: STIKO Vet: Stellungnahme zur Immunisierung von Pferden gegen das West-Nil-Virus

 

Im September 2018 erkrankten in Brandenburg und Sachsen-Anhalt erstmalig zwei Pferde am West-Nil Virus.

 

Wie wird das West-Nil Virus übertragen?

Es handelt sich beim West-Nil Virus um eine Infektion, die über blutsaugende Insekten (Mücken) von Wildvögeln auf Menschen oder Pferde übertragen wird.

 

Welche Symptome treten auf?

Bei Pferden äußern sich die Infektionen häufig ohne klinische Symptome, allerdings zeigen ca. 10 % der infizierten Tiere deutliche zentralnervöse Symptome wie Stolpern, Ataxien, allgemeine Schwäche, Zittern, Lähmungen bis hin zum Festliegen. 

 

Wie ist die Prognose für erkrankte Pferde?

Die Sterblichkeit bei den klinisch erkrankten Pferden ist mit 30-50% hoch, überlebende Pferde zeigen häufig dauerhafte neurologische Symptome.

 

Wie wird die West-Nil Erkrankung behandelt?

Eine spezifische Behandlungsmöglichkeit existiert nicht, lediglich eine symptomatische Therapie ist möglich. Allerdings stehen Impfstoffe zur Verfügung, die die schweren neurologischen Erkrankungsformen mit ausreichender Sicherheit verhindern können.

 Daher hat die ständige Impfkommission Veterinärmedizin (STIKO Vet) eine Impfempfehlung gegen das West-Nil Virus herausgegeben:

  • für Pferde die in den betroffenen Gebieten gehalten oder
  • für Pferde, die während der Insektensaison für Turniere oder andere Ereignisse in betroffenen Regionen verbracht werden

 Die Grundimmunisierung besteht aus zwei Impfungen im Abstand von 4-6 Wochen und sollte bis zum Beginn der Mückensaison (Ende Mai) abgeschlossen sein. Anschließend wird die Impfung einmal jährlich aufgefrischt.

 Hier finden Sie die offizielle Impfempfehlung der STIKO Vet: 

https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00017232/Stellungnahme_WNV-Impfung_Pferde_2018-10-22.pdf

 

Bitte sprechen Sie uns an, wenn eine Impfung gegen das West Nil Virus für Ihr Pferd in Frage kommt.

 

_________________________________________________________________________________________

 

Atypische Myopathie – nicht nur im Herbst und Winter...

 

Auch in diesem Jahr wurden bereits zahlreiche Fälle der atypischen Weidemyopathie beobachtet. Die Universität in Lüttich, die europaweite Krankheitsfälle analysiert, berichtet bis zum 18. Dezember von über 320 Fällen, wobei 28 Fälle in Deutschland auftraten. Auch in unserem Praxisgebiet trat diese Erkrankung auf.

 

Die atypische Myopathie wird durch Hypoglycin A ausgelöst. Hierbei handelt es sich um einen Giftstoff, der in Samen des auch hierzulande weit verbreiteten Bergahorns gebildet wird. Momentan fangen die giftigen Ahornsamen an zu keimen und insbesondere aufgrund der stürmischen Wetterlagen in den vergangenen Wochen können die Keimlinge auf Weiden verteilt sein. Dies führte dazu, dass Anfang April wieder zahlreiche Pferde in Frankreich und Belgien erkrankten (60 Pferde innerhalb einer Woche).

 

                                                   Abb.: Bergahornkeimling 

Die atypische Myopathie ist eine schwerwiegende, häufig tödlich verlaufende Muskelerkrankung. Durch die Aufnahme von Hypoglycin A wird der Stoffwechsel der Muskelzelle dramatisch gestört und die Muskelzelle geht zugrunde.  Muskelfarbstoff und Muskelenzyme werden freigesetzt und können zur Nierenschädigung führen.

 

Bei folgenden Anzeichen sollte die Pferdepraxis am Hellweg umgehend kontaktiert werden:

 

  • zittern und Schwitzen
  • steifer Gang
  • kolikähnliche Schmerzen
  • Atembeschwerden und eine erhöhte Herzfrequenz
  • kaffeefarbener Urin: die rotbraune bis kaffeefarbene Verfärbung des Urins entsteht aufgrund des durch Muskelzerstörung freigesetzten Muskelfarbstoffes. Dieser kann die Niere stark schädigen. Die Muskelwerte im Blut können sehr stark erhöht sein.

 

                                                                             Abb.: kaffeefarbener Urin verfärbt durch Muskelfarbstoff

Die Behandlung der erkrankten Pferde besteht aus einer symptomatischen Therapie mit Flüssigkeitsinfusionen, Schmerzmedikamenten und Vitaminpräparaten. Zusätzlich sollten die Pferde aufgestallt werden und Boxenruhe erhalten. Häufig können mehrere Pferde einer Weide betroffen sein. Die Krankheit verläuft in vielen Fällen schwerwiegend und geht mit einer hohen Sterblichkeitsrate einher.

 

_________________________________________________________________________________________________

 

 

 

 


 

 

 

Oktober 2016:
Wir dürfen eine weitere neue Kollegin in unserem Team begrüßen!

Seit Oktober 2016 gibt es ein neues Gesicht in unserem Team, Frau Dr. Lydia Bartram. Dr. Bartram war mehrere Jahre als Assistentin an der Tierärztlichen Hochschule Hannover tätig und wurde im Rahmen eines dreijährigen Residency Programms zur Spezialistin für Innere Medizin des Pferdes (Diplomate ECEIM) ausgebildet. Von 2014 bis 2016 war sie in einem großen Veterinärlabor für die fachliche Beratung von Pferdetierärzten tätig. Ihre Interessenschwerpunkte liegen in der Internistik, Ophthalmologie, Neonatologie und Labormedizin. Frau Dr. Bartram besucht regelmäßig nationale und internationale Fortbildungsveranstaltungen und bleibt dadurch fachlich auf dem aktuellen Stand.


 


Pflicht zur Kennzeichnung von Einhufern - Equidenpass

equidenpassregelung-kreis-soest
Bitte anklicken!


Am 21. März 2015 ist das erste Fohlen der erfolgreichen Grand Prix Stute Fifth Avenue von Hedda Dröge auf Gut Dalmer geboren.
Wie bei vielen Sportpferden war es auch bei Fitfh Avenue sehr schwierig sie tragend zu bekommen. Die Stute produzierte keine eigenen Hormone, so daß die Eierstöcke nur etwa haselnussgroß waren und sie nicht in Rosse kommen konnte. Daher musste die Rosse durch Injektion von Hormonen ausgelöst werden. Aber auch die so produzierten Follikel ovulierten nicht von selbst, so daß auch der Eisprung per Injektion ausgelöst werden musste. Die Trächtigkeit wurde dann durch äußere Zugabe von Hormonen aufrecht erhalten.


Am 04.01.2013 wurde die Pferdepraxis am Hellweg eröffnet. Sie besteht aus dem Tierärzteteam Knut Certa, Dr. Johann Schulze, Dr. Renate Müller und Dr. Stefanie Wartemann.

Die Tierarztpraxis für Großtiere ist aus der Gemeinschaftspraxis Dr. Meyer & Certa hervorgegangen.

Der Soester Anzeiger berichtete am 3.1.2013 von der Praxisübergabe an die Pferdepraxis am Hellweg:

Pferdepraxis am Hellweg - Praxisübergabe an Dr. Schulze und Herrn Certa